Warum gibt es keine Kindepornos am Kiosk um die Ecke? Warum gibt es keine Kinderpornovideos in der Vidothek? Die Antworten ist einfach. Es ist verboten – aus gutem Grund. Niemand käme auf das ebenso geschmacklose wie absurde Argument, es wäre Zensur den deutschen Bürgern sein tägliches Heft Kinderporno am Zeitungskiosk zu verbieten. Und deswegen gibt es jetzt einen Gesetztesvorschlag für Internetsperrungen.

Interessanterweise wird die Diskussion im Internet darüber ein bisschen anders geführt als in der „realen Welt“. Eine Gemeinde aus Internetaktivisten unter der Führung des FoeBud e.V finde, man solle das Gesetz am besten kippen, weil es die Bürgerrechte einschränkt. Wer das Gesetz für gut hält, fällt unter unter das Feindbild der Befürworter des bösen Schäuble-Überwachungsstaates.

Bedenklich dabei ist, dass unter dem Banner der Informationsfreiheit gleich auch Straftaten verübt werden, wie z.B. am 16. Mai, als die Website der Kinderhilfe gehackt wurde, um dort eine FoeBud e.V. Banner anzubringen, das auf die FoeBud e.V. Website verlinkt. Man braucht nicht in die Geschichte zu schauen, um zu sehen wie schnell aus (Informations-)Freiheitskämpfern – Straftäter werden. Der Verein und die Befürworter bemühen sich derzeit um Schadenskontrolle und rufen auf, sich von dem Hack zu distanzieren. Es überwiegt aber Häme, man hätte es ja geradezu herausgefordert, weil man seine Website nicht richtig gesichert hätte. (Man stelle sich vor, man würde so einen Wohnungseinbruch kommentieren, weil der Bewohner keine Alarmanlage hatte.)

Was die Netzgemeinde nicht versteht, nicht bedenkt und im Reflex als populistischen Unsinn abtut: Wir haben seit Bestehen der BRD eine Überwachung, die den anstehenden Internetsperren gleicht: Eine Postüberwachung für Sendungen aus dem Ausland.

Wenn man sich Waffen aus Pakistan senden lässt, Drogen aus Malaysia, raubkopierte Software aus China oder Kinderpornos aus xyz: Der Zoll checkt alle Sendungen, hat das Recht sie zu öffnen und sorgt dafür, dass die Sachen nicht eingeführt werden. Das passiert übrigens auch bei der Einreise am Flughafen. Die Argumente der Ertappten: man wusste nicht, dass die Entspannungspilze aus Thailand Drogen sind, dass das Souvenir aus einem artgeschützten Tier gefertigt wurde und dass man sich Viagra nicht aus dem Ausland senden lassen darf.

Auch bei der technisch komplizierten Sperrung und/oder Verfolgung wird es nicht einfach. Es sind zahlreiche Situationen vorstellbar, in denen Unschuldige auf die Sperren stoßen, weil sie nicht wussten, was sich dort verbirgt.

Aber wir leben in einem Rechtsstaat und unsere Polizei ist keine paranoide Gestapo. Die Fälle werden sorgfältig geprüft und Unschuldige werden unschuldig bleiben. Kein Gesetz gegen Kinderpornographie löst einen Überwachungswelle aus, an deren Ende tausende Unschuldige im Gefängnis landen. Der § 184 b des Strafgesetzbuches (zum sexuellen Missbrauch von Kindern) ist ein klar abgrenzbarer Bereich. Auf dieser Grundlage sollen die Sperrlisten durch das Bundeskriminalamt unter der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erstellt werden. Dies und nur dies sind die zu sperrenden Inhalte, über diederzeit gesprochen wird.

Wer dieses grundsätzliche Vertrauen in unseren Rechtsstaat nicht hat: wer nicht glaubt, dass wir eine Polizei haben, die sauber ermittelt und Richter, die sauber urteilen, der sollte sich bewusst machen, dass er (oder der Staat) ein viel grundsätzlicheres Problem haben. Dann ist das Sperrgesetz die allerkleinste Baustelle, um die es sich zu kämpfen lohnt.

Niemand behauptet ein Sperrgesetz bekämpfe die Ursachen alleine. Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Sperrungen sind Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seine Darstellung im Internet. Sie sollen die Ermittlung der Täter und das Schließen kinderpornografischer Websites nicht ersetzen, sondern wirksam ergänzen. Da aber in der Hälfte aller Staaten Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie entweder nicht unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert wird, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel allein nicht aus. Die Sperrung der Seiten ist dann ein wichtiger ergänzender Baustein. Sie abzulehen wäre wie wenn man Drogenkuriere nicht verhaften würde, weil man damit die Produzenten nicht trifft.

Ich habe neulich in einem Twitterkommentar gelesen „Wenn die erste Netzsperre kommt, dann stirbt die Freiheit im Internet“. Das ist ein typisches Beispiel mit welcher vielleicht romantischen Vorstellung von grenzenloser Freiheit das Internet verstanden wird. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Der Gesetzgeber ist verpflichtet sicherzugehen, dass es Kinderpornos nicht an Kiosken gibt und auch nicht im Internet.

Ich habe selbst Kinder und es ärgert mich grenzenlos mit welcher Vehemenz der Vorstoß gegen Kinderpornos pauschal mit generalisierenden Freiheitsargumenten abgelehnt wird. Die Freiheit hat meiner Meinung nach hier ihr Ende.

Wieviele Pädophilen es tatsächlich auch geben mag, die ihre kranke Neigung im Internet ausleben. Die werden sich jedenfalls freuen, wenn Sie auch in Zukunft nicht auf die Netzsperren stoßen, wenn sich die Anbieter ihrer Wahl sichere Server im Ausland gesucht haben.

Ich finde die Netzsperren berechtigt, wünsche mir aber grundsätzlich eine viel sachlichere Diskussion anstatt diesem aufgeregten #überwach und #zensursula Alarmismus.